Teilnahmebedingungen

Anmeldung und Veröffentlichung von Aktionen zum Tag der Nachbarn

Initiatorin

Der Tag der Nachbarn ist eine Initiative der nebenan.de Stiftung gGmbH, Köpenicker Straße 154, Berlin (nachfolgend „nebenan.de Stiftung” genannt) zur Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders. Als Initiatorin ruft die nebenan.de Stiftung alle Nachbarn zu gemeinschaftlichen Aktionen auf und bietet ihnen die Möglichkeit, Aktionen zum Tag der Nachbarn anzumelden. Die nebenan.de Stiftung ist keine Veranstalterin und übernimmt keine Haftung für die Aktionen im Rahmen des Tags der Nachbarn. Für die Aktionen sind die Personen und Einrichtungen verantwortlich, die die Aktion anmelden und durchführen.

Voraussetzungen für die Anmeldung einer Aktion

Sowohl Privatpersonen als auch Gewerbe, Vereine, Organisationen, Kitas, Schulen u.ä. können im Rahmen des Tag der Nachbarn eine Aktion anmelden, solange diese dazu dient, den Zusammenhalt in der Nachbarschaft bzw. in der Gesellschaft zu stärken. Die Aktion muss einem friedlichen, toleranten und solidarischen Charakter unterliegen. Die Aktionsanmeldenden dürfen keine rechtswidrigen und diskriminierenden Einstellungs- oder Beschäftigungspraktiken (dies schließt Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlecht ein) oder sonstige rechtswidrige und diskriminierende Praktiken ausüben. Die im Rahmen der Anmeldung einer Aktion auf der Webseite tagdernachbarschaft.com („Webseite“) eingestellten Inhalte (Bilder, Beschreibung der Aktion) dürfen Rechte Dritter nicht verletzten. Eine Anmeldung ist nur über die Webseite möglich. Es besteht gegenüber der nebenan.de Stiftung kein Anspruch auf Durchführung einer angemeldeten Aktion. Die nebenan.de Stiftung behält sich das Recht vor, Nutzer:innen und Aktionen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, zu löschen.

Veröffentlichung und Inhalt einer Aktion

Mit der Anmeldung einer Aktion im Online-Formularerklärt der Aktionsanmeldende sich damit einverstanden, dass eine angemeldete Aktion auf der Webseite mit den von ihm angegebenen Informationen zur Aktion und dem Aktionsstandort veröffentlicht wird. Die Eingabe der Hausnummer ist optional und wird bei Eingabe mit veröffentlicht. Der Nachnahme des Aktionsanmeldenden wird nicht angezeigt. Mit der Anmeldung einer Aktion über das Online-Formular wird versichert, dass die angemeldete Aktion einem friedlichen, toleranten und solidarischen Charakter entspricht und keine Rechte Dritter verletzt.

Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anmeldung und Veröffentlichung einer Aktion verarbeitet die nebenan.de Stiftung personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen zur Verarbeitung entnehmen Sie der Datenschutzerklärung hier.

Sonstiges

Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes haftet die nebenan.de Stiftung im Zusammenhang mit dem Tag der Nachbarn nur bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nach diesen Nutzungsbedingungen ("Bedingungen") auf solche Schäden, die typischerweise vorhersehbar sind. Eine "wesentliche Vertragspflicht" nach diesen Bedingungen ist eine Pflicht, deren Erfüllung wesentlich ist für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Bedingungen, deren Verletzung die Zwecke dieser Bedingungen gefährdet und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen. Ein Schaden ist „vorhersehbar“, wenn er zum Zeitpunkt, an dem Sie diese Bedingungen annehmen, typischerweise vorhersehbar ist. Die nebenan.de Stiftung schließt die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer nicht-wesentlichen Vertragspflicht aus.

Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch diese Bedingungen weder ausgeschlossen noch beschränkt. Auch etwaige weitere zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt."

Bitte beachten Sie, dass die Nutzungsbedingungen - und somit auch die Haftungsklausel - nur gegenüber den Aktionsanmeldenden gilt, nicht gegenüber den Teilnehmern/Besuchern des Tags der Nachbarn.

 

Förderrichtlinie der nebenan.de Stiftung gGmbH für den Fördertopf “Gemeinsam stark” am Tag der Nachbarschaft, gefördert durch die Beisheim Stiftung

Um einen Antrag einzureichen, müssen alle Antragsteller:innen die vorliegenden Förderrichtlinien lesen und ihnen zustimmen. Mit Absenden des Antrags erklären sich die Antragsteller:innen mit diesen Förderrichtlinien einverstanden. Diese Förderrichtlinien stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Antragssteller:innen und der nebenan.de Stiftung gGmbH (im Folgenden „nebenan.de Stiftung” genannt) dar.

 

Sehen Sie von einer Antragstellung ab, wenn Ihr Vorhaben nicht den Förderrichtlinien entspricht oder inhaltlich nicht zu unseren Förderschwerpunkten passt.

 

I. Ziel und Zweck der Förderung

II. Fördermittelempfänger:innen

III. Art und Umfang der Förderung

IV. Antragsverfahren 

V. Auswahlverfahren und Gewährung von Fördermitteln

VI. Fördergrundsätze und Nachweispflicht

VII. Datenschutz

VIII. Öffentlichkeitsarbeit

IX. Haftung


I. Ziel und Zweck der Förderung

Einsamkeit ist ein vielschichtiges Phänomen, von dem jede zehnte Person in Deutschland betroffen ist. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zeigen, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Depressionen, Angst und Einsamkeit gibt und dass sich Einsamkeit negativ auf die physische und psychische Gesundheit auswirkt.  Nachbarschaftliche Aktionen können Einsamkeit entgegenwirken, indem sie Begegnungen ermöglichen, den sozialen Zusammenhalt stärken, Teilhabe fördern und Bewusstsein für das Thema Einsamkeit schaffen.

Die von der nebenan.de Stiftung im Rahmen des Tag der Nachbarschaft finanziell unterstützten Aktionen, die gezielt Einsamkeit bekämpfen, ermöglichen niedrigschwellige und offene Kennenlern-, Begegnungs- und  Unterstützungsaktivitäten im sozialen Nahraum. Somit bieten sie Unterstützung und Hilfe für betroffene Personen und fördern soziale Kontakte, Integration und Teilhabe. Sofern ist der Zweck jeder geförderten Aktion vor allem als ein mildtätiger Zweck anzusehen. Die Niedrigschwelligkeit und Breite der möglichen Vorhaben schließen jedoch nicht aus, dass gleichzeitig andere gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. 

 

II. Fördermittelempfänger:innen

Fördermittelempfänger:innen sind:

Privatpersonen, deren Beteiligung als ehrenamtlich und unentgeltlich  erbrachte Leistung zu sehen ist,

freie, gemeinnützige und mildtätige Organisationen (nachfolgend Organisationen), die vom Finanzamt gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind und ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die antragstellenden Organisationen müssen entweder mildtätige Zwecke nach § 53 AO oder mindestens einen der unten genannten steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 AO verfolgen:

  • Förderung von Kunst und Kultur gem. § 52 (2) Nr. 5 AO,
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 (2) Nr. 4 AO,
  • Förderung  von Bildung und Erziehung gem. § 52 (2) Nr. 7 AO, 
  • Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes gem. § 52 (2) Nr. 8 AO,
  • Förderung  der Hilfe für Flüchtlinge und Opfer von Krieg und Gewalt und der Hilfe für Behinderte gem. § 52 (2) Nr. 10 AO, 
  • Förderung des Sports gem. § 52 (2) Nr. 21 AO,
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung gem. § 52 (2) Nr. 1 AO,

voraussichtlich, dass die Fördermittel für die im Punkt I genannten Zwecke verwendet werden.

Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.

 

III. Art und Umfang der Förderung

Mit dem Fördertopf „Gemeinsam stark”, der durch die Beisheim Stiftung gefördert wird, unterstützt die nebenan.de Stiftung so unbürokratisch wie möglich Aktionen im Rahmen des Tag der Nachbarschaft finanziell.

Unterstützt werden Maßnahmen, die Begegnungen im sozialen Nahraum fördern und so Einsamkeit entgegenwirken und die nachbarschaftliche Gemeinschaft zu stärken. Hierfür können:

  • Aktionen von Organisationen mit 300 Euro gefördert werden.
  • Aktionen von Privatpersonen  mit 50 Euro gefördert werden.

Das Vorhaben muss folgenden Anforderungen entsprechen:

  • es muss in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden;
  • es muss in der Zeit vom 09.05.2025 bis zum 06.06.2025 umgesetzt werden;
  • es muss dem Gemeinwohl dienen und darf nicht kommerziell ausgerichtet sein;
  • es darf nicht herabwürdigend, beleidigend, bedrohend, diffamierend, diskriminierend, verleumderisch sein oder Inhalt enthalten, der auf irgendeine Weise unangemessen, anstößig oder sexuell anzüglich ist, den Hass auf oder die Benachteiligung einer Gruppe oder einer Person fördert;
  • es darf keine Inhalte oder Elemente enthalten, die gegen geltendes Recht verstoßen;
  • es darf keine Inhalte oder Elemente enthalten, die die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre oder die geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen.

 

IV. Antragsverfahren 

Um einen Förderantrag einzureichen, müssen alle Antragsteller:innen die vorliegenden Förderrichtlinien lesen und ihnen zustimmen. Mit Absenden des Antrags erklären sich die Antragsteller:innen mit diesen Förderrichtlinien einverstanden. Diese Förderrichtlinien stellen eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Antragssteller:innen und der nebenan.de Stiftung dar.

Anträge auf eine Förderung können ausschließlich digital im Zeitraum vom 12.03.2025 bis zum 28.04.2025 über das Antragsformular auf der Webseite www.tagdernachbarschaft.com eingereicht werden und müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Eine Förderung ist ausschließlich in Zusammenhang mit der Anmeldung einer Nachbarschaftsaktion im Rahmen des Tag der Nachbarschaft auf www.tagdernachbarschaft.com möglich. 

Organisationen müssen im Rahmen der Antragstellung eine Kopie des aktuellen und vollständigen Freistellungsbescheids der antragstellenden Organisation inkl. Anlagen hochladen. 

Jede Aktion kann nur einmalig gefördert werden. Jede:r Antragsteller:in kann nur einen Förderantrag einreichen. Von einer Beantragung einer Förderung derselben Aktion oder derselben Organisation durch unterschiedliche Personen ist abzusehen. Andernfalls werden alle Anträge ausgeschlossen.

Die nebenan.de Stiftung behält sich vor, zur Ergänzung des Förderantrags zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen anzufordern. 

Nach Einreichung können die Angaben im Förderantrag nicht mehr geändert werden. 

Sollten Fehler entdeckt oder ein Antrag zurückgezogen werden , muss die nebenan.de Stiftung unter kontakt@nebenan-stiftung.de unverzüglich kontaktiert werden. 

Nur fristgerecht und vollständig eingereichte Bewerbungsanträge werden auf formale und inhaltliche Kriterien geprüft. Anträge, die diesen Kriterien nicht genügen, sind vom weiteren Auswahlverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. 

 

V.  Auswahlverfahren und Gewährung von Fördermitteln

Nach erfolgreicher Vorabprüfung - im Hinblick auf formelle und inhaltliche Eignung der Antragsteller:innen und des geplanten Vorhaben - werden Anträge durch Mitarbeiter:innen der nebenan.de Stiftung gesichtet. Grundlegend hinsichtlich der Auswahl ist dabei, welchen Mehrwert die förderfähige Aktion für die Nachbarschaft und das gesellschaftliche Miteinander bietet, explizit in Bezug auf die Bekämpfung von Einsamkeit (siehe Punkt I). Um eine Vielfalt nachbarschaftlichen Engagements zu fördern, werden bei der Vergabe der Fördergelder zudem folgende Aspekte berücksichtigt: Aktionsstandort, Art des Aktionsformats, Ziele und Zielgruppe der Aktion. Bei den genannten Bewertungskriterien handelt es sich um einen Orientierungsrahmen für die Beurteilung der eingereichten Förderanträge.

Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Es ist daher von Nachfragen abzusehen. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der nebenan.de Stiftung ist ausgeschlossen. 

Im Falle einer Bewilligung erhalten Fördermittelempfänger:innen eine Zusage der Förderung per E-Mail bis spätestens zum 05.05.2025. Absagen werden am  05.05.2025 per E-Mail versendet.

Innerhalb von 14 Tagen nach Zusage ist der vollständig und leserlich ausgefüllte Fördermittelabruf mit rechtsverbindlicher Unterschrift per Post an die nebenan.de Stiftung zu schicken. Die Unterschriften müssen im Original geleistet werden. 

Für Aktionen von Privatpersonen ist der Fördermittelabruf von den Projektverantwortlichen zu unterzeichnen. 

Für Aktionen von Organisationen muss der Fördermittelabruf laut Registerauszug o.a. durch eine vertretungsberechtigte Personen unterzeichnet sein. Organisationen sind daher auch verpflichtet, den aktuellen Registerauszug, sowie gegebenenfalls weitere Dokumente, aus denen auch die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Personen eindeutig hervorgehen muss, zusammen mit dem Fördermittelabruf einzureichen. 

Die Fördermittel werden schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 23.05.2025 überwiesen, vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht werden. Eine ausbleibende Einreichung kann zum Ausschluss von der Förderung führen.

Organisationen verpflichten sich, der nebenan.de Stiftung gGmbH unmittelbar nach Erhalt der Fördermittel, spätestens jedoch bis zum 15.06.2025, eine Zuwendungsbestätigung/Bestätigung über Geldzuwendung auszufüllen und  per Post zuzusenden.

 

VI.  Fördergrundsätze und Nachweispflicht

Fördermittelempfänger:innen verpflichten sich, die kompletten Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht dem Förderantrag zweckentsprechend verwendet wurden. 

Das Recht auf unverzügliche Rückforderung der Fördermittel gilt auch, wenn der Verwendungszweck entfällt, das Vorhaben nicht realisiert werden kann, Fördermittelempfänger:innen gegen diese Förderrichtlinien verstoßen, oder wenn bei Fördermittelempfänger:innen Veränderungen eintreten, die nach Ermessen der nebenan.de Stiftung ihren Interessen schaden könnten.

Änderungen des Verwendungszwecks nach Gewährung der Fördermittel sind der nebenan.de Stiftung unverzüglich anzuzeigen und abzustimmen. Ebenso ist im Projektablauf bei zeitlichen, inhaltlichen oder sonstigen relevanten Änderungen  die Zustimmung der nebenan.de Stiftung vorher einzuholen.

Fördermittelempfänger:innen sind verpflichtet, im Rahmen des Vorhabens auf die Förderung durch die nebenan.de Stiftung in angemessener Weise hinzuweisen. Der Hinweis kann unter Verwendung des Namens und Logos der nebenan.de Stiftung, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen.

Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.

Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben für Sachmittel sowie ggf. damit im Zusammenhang stehende notwendige Honorarkosten/Gagen für Künstler:innen, soweit sie erforderlich und angemessen sind.

Ebenso können Verwaltungskosten im begrenzten Rahmen (Organisationen bis zu max. 50 Euro; Privatpersonen bis zu max. 10 Euro) als Pauschale geltend gemacht werden, wenn eigene Gegenstände (Büromaterial, Telefon, PKW, etc.) mitgenutzt werden. Die Pauschale ist bereits in der Förderung enthalten. 

Rausch- oder Suchtmittel (bspw. Alkohol, Tabak, Arzneimittel u.ä.) sind nicht förderfähig.

Abweichend von diesen Förderrichtlinien dürfen die Fördermittel für den angegebenen Zweck frei eingesetzt und verwendet werden. Es muss kein Eigenanteil eingesetzt werden.  

Alle Belege und Kostennachweise, die die Verwendung der Fördermittel dokumentieren, müssen für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum aufbewahrt werden. Die nebenan.de Stiftung behält sich vor, diese Belege anzufordern und zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Mittel zweckmäßig verwendet wurden.

Geförderte Organisationen sind zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet. Die Nachweise müssen hinsichtlich der Zweckerfüllung und der Abrechnung den Anforderungen der Finanzverwaltung genügen. 

Zudem ist bis spätestens zum 15.06.2025 eine Aktionsauswertung,  die den Fokus auf Wirkung und Erfolg der Aktion richtet, sowie eine Aufstellung der Ausgaben zu erbringen. Die nebenan.de Stiftung stellt für die Auswertung ein Online-Formular bereit. Bei fehlender oder nicht vollständiger Aktionsauswertung behält sich die nebenan.de Stiftung das Recht vor, die Fördermittel teilweise oder vollständig zurückzufordern. 

Sollten die Kosten für das genehmigte Vorhaben höher als geplant/beantragt anfallen, besteht kein Recht auf Aufstockung der Förderung.

Eine Übertragung der Förderung oder ein Umtausch ist nicht gestattet.

Alle Fördergelder verstehen sich als Nettoangaben. Für alle auf die Fördergelder anfallenden Steuern sind ausschließlich die Fördermittelempfänger:innen verantwortlich.

 

VII. Datenschutz

Die nebenan.de Stiftung verarbeitet (auch unter Einbeziehung von Dienstleister:innen) die von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Projektes sowie insbesondere zum Zweck der Information der Teilnehmenden über das Projekt und Versendung der Fördermittel an die ermittelten Förderungsempfänger. Die Verarbeitung erfolgt damit auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO, soweit und solange dies zur Durchführung des Projektes und zur Bereitstellung der Fördermittel erforderlich ist.

Eine weitergehende Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken, etwa zur öffentlichen Bekanntgabe des Vorhabens innerhalb der Portale der nebenan.de Stiftung gGmbH, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO).

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Wettbewerbs können innerhalb der allgemeinen Datenschutzhinweise der nebenan.de Stiftung eingesehen werden, abrufbar unter: www.tagdernachbarschaft.com/de/mehr/datenschutz/

 

VIII. Öffentlichkeitsarbeit

Die nebenan.de Stiftung gGmbH verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Die Berichterstattung über die geförderten Vorhaben unterstützt diese Ziele durch Einbindung der Öffentlichkeit und der damit verbundenen Verbreitung des Gemeinwohlgedankens.

Die nebenan.de Stiftung strebt an, die Öffentlichkeit  über einzelne geförderte Aktionen in angemessener Weise zu informieren. Fördermittelempfänger:innen können hierzu einen Beitrag leisten, indem sie geeignetes Material (z.B. Text-, Bild- oder Videomaterial über das Vorhaben, Logo) unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Bei allen verwendeten Medien (Fotos, Grafiken usw.) ist das Urheber- und Persönlichkeitsrecht zu beachten. Inhaber:in ist grundsätzlich die Person, die das Medium erstellt hat (Urheberrecht). Bei der Verwendung von Medien Dritter, muss deren Einwilligung über Art und Dauer der Nutzung vorliegen. Es empfiehlt sich, eine formlose schriftliche Einwilligung einzuholen. Für die Verwendung von Foto- oder Videomaterial von minderjährigen Personen, bedarf es der Zustimmung von allen sorgeberechtigten Personen. Bei der Verwendung der Fotos/Videos ist der Name der Inhaber:in anzugeben. Fotos, die Personen abbilden, sind sensibel zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Fotos auf denen minderjährige Personen abgebildet sind. 

 

IX. Haftung

Die Förderung des Vorhabens durch die nebenan.de Stiftung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Beurteilung und Genehmigung des Vorhabens nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften.

Bei der Förderung handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der nebenan.de Stiftung. Eine Haftung der nebenan.de Stiftung im Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen. Die nebenan.de Stiftung behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.

Die Verantwortung für Durchführung und Zielerreichung des dem Antrag zugrunde liegenden Vorhabens obliegt ausschließlich den Fördermittelempfänger:innen. Dieser ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. Die nebenan.de Stiftung haftet nicht für Schäden, die dem Antragsteller, Projektbeteiligten oder Dritten entstehen.


 

Stand 11.03.2025